Zaun oder Sichtschutz: Brauche ich eine Genehmigung?
In Schleswig-Holstein sind Einfriedungen und Stützwände bis 2 m Höhe außerhalb des Außenbereichs grundsätzlich verfahrensfrei. Ein Bebauungsplan oder andere Vorschriften können trotzdem Vorgaben machen. Vorab beim Bauamt oder bei uns klären.
Quelle: Landesbauordnung Schleswig-Holstein, § 61



